Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Reservierung
der Unterkunft (Ferienwohnung und/oder Gästezimmer) nicht ohne rechtliche Regelungen.
Eine vom Gast vorgenommene und vom Vermieter akzeptierte Reservierung der
Unterkunft begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den
Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur
mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Die folgenden Bedingungen
sollen in Ihrem und unserem Interesse für klare Verhältnisse sorgen, wir
bitten um Ihr Verständnis:
- Vertragsabschluss:
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die
Unterkunft bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen
nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die
Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer
der Vertrag abgeschlossen ist.
Der Vermieter ist verpflichtet, bei nicht Bereitstellung des
Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
- Reiserücktritt durch den Mieter:
Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung
für den gebuchten und zugesagten Zeitraum folgenden Preis an den Vermieter zu
entrichten:
- bei Stornierung bis 2 Monate vor Mietbeginn 50,00 Euro
- bei Stornierung bis 14 Tage vor Mietbeginn 50% des vereinbarten Mietpreises
- bei späterer Stornierung 90% des vereinbarten Mietpreises
- bei früherer Abreise nach Mietbeginn wird die gesamt gebuchte Zeit berechnet.
- Pflichten des Vermieter:
Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.
Der Vermieter ist verpflichtet, bei wirksam zustande gekommenen Gastaufnahmevertrages,
bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast schon gezahlte Miete zu erstatten und nach
schriftlicher Aufforderung durch den Gast zusätzlich folgenden Schadensersatz zu leisten:
- bei Absage bis 2 Monate vor Mietbeginn 50,- Euro
- bis Absage bis 14 Tage vor Mietbeginn 10.- Euro pro gebuchter Nacht, maximal 100,00 Euro
- bei späterer Absage 20,- Euro pro gebuchter Nacht, maximal 200,- Euro.
Der Gast verzichtet ausdrücklich auf weitere Ansprüche aus dem Vertrag.
Sollte die Bereitstellung der Unterkunft aufgrund höherer Gewalt nicht möglich sein,
kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.
- Müll und Umwelt:
Da wir aktiv an der Haushaltsmülltrennung teilnehmen, bitten wir auch Sie, Papier,
Glas (Flaschen) und Blechdosen (kurz gereinigt), in die dafür aufgestellten Behälter zu sortieren.
- Parken:
Für abgestellte Fahrzeuge auf den hauseigenen PKW- Plätzen wird bei Schäden oder Diebstahl keinerlei Haftung übernommen.
- Schäden / Haftung:
Wir bitten das Inventar pfleglich zu behandeln. Beanstandungen bitten wir innerhalb von 24 Stunden zu melden.
Nicht gemeldete Schäden, die sich offenbaren, müssen wir Ihnen in Rechnung stellen. Alle während der
Mietzeit durch Sie entstandenen Schäden sind zu ersetzen. Schadensersatzansprüche müssen wir ausschließen.
Es wird auch keine Haftung für Schäden durch höhere Gewalt übernommen. Für kurzfristigen Ausfall von
Einrichtungsgegenständen, öffentliche Versorgung, usw. kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden,
eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Ebenso können wir keine Haftung für in der gemieteten Unterkunft
abhandengekommenes Eigentum des Mieters übernehmen.
Wir bitten in der Unterkunft (Ferienwohnung und/oder Gästezimmer) nicht zu rauchen, Danke für Ihr Verständnis.
- Reklamation / Beanstandungen
Trotz aller Bemühungen und Sorgfalt sind eventuelle Reklamationen/Beanstandungen leider nicht auszuschließen.
Diese müssen am Anreisetag, oder am darauf folgenden Tag bzw. danach unverzüglich nach Eintritt des Ereignisses
mitgeteilt werden. Sie werden vom Vermieter, wenn in seiner Macht, schnellstmöglich behoben. Hierfür ist,
falls notwendig, dem Mieter oder dessen Beauftragten uneingeschränkten Zugang zur Unterkunft zu gewähren.
Sollte die Beanstandung nicht behoben werden können, sind Ansprüche innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung
der Mietdauer gegen den Vermieter schriftlich geltend zu machen, danach verfällt jeglicher Anspruch.
- Haustiere
Haustiere gleich welcher Art dürfen nur nach Einwilligung des Vermieters gegen Aufpreis mitgebracht werden
- An- und Abreise
Anreise ab 16:00 Uhr (bis 19:00 Uhr) wenn nichts anderes vereinbart wurde
Abreise bis 10:00 Uhr.
Nach Beendigung der Beherbergung wird die Unterkunft vom Vermieter oder einem Beauftragtem besichtigt.
Liegt der Reinigungsaufwand erheblich über dem einer gewöhnlichen Endreinigung, ist für eine Generalreinigung 50,- Euro
zusätzlich zu zahlen.
- Salvatorische Klausel / Gerichtsstand
Sollten einige Passagen unrichtig oder unwirksam formuliert sein, soll im Streitfall eine dem Sinn nach geltende Auslegung erfolgen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Ort der Liegenschaft.
Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.
Wir wünschen Ihnen einen Angenehmen Aufenthalt in unserem Hause
und freuen uns auf Ihren Besuch, bis dahin ...
Ihr Gastgeber
Werner B. Westphal
|